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|Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.}}
|Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.}}
2005 erklärte das [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] dazu in seiner „Checkliste“, dass die Benutzung des generischen Maskulinums „nicht akzeptabel“ sei, auch keine pauschalen Eingangsbemerkungen wie: {{” |Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet}}.<ref>[[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] (BMFSFJ): ”Checkliste Gender Mainstreaming bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit” Berlin 2005, S. 7 ([https://www.bmfsfj.de/blob/80444/c1e663fc5f035b18ef952cc2468de398/gender-mainstreaming-bei-massnahmen-der-presse-und-oeffentlichkeitsarbeit-data.pdf#page=7 PDF: 177&nbsp;kB, 11&nbsp;Seiten auf bmfsfj.de]).</ref> In seinem ersten Erfahrungsbericht zum Gleichstellungsgesetz erklärte das Ministerium 2006, es sei {{” |erkennbar, dass nach wie vor Akzeptanzprobleme insbesondere bei der geforderten weitgehenden Vermeidung des generischen Maskulinums bestehen.}} Es müsse {{” |zukünftig noch mehr als bisher darum gehen, die Beschäftigten vom Sinn gleichstellungsorientierter Formulierungen zu überzeugen}} mit akzeptanzfördernden Maßnahmen und beratender Unterstützung durch das Ministerium, begleitet von [[#Juristisch normierte Sprache|Rechtsförmlichkeitsprüfungen]] durch das Justizministerium.<ref>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): ”Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz.” Drucksache 16/3776. Berlin 7. Dezember 2006, Abschnitt 5.7: ”Geschlechtergerechte Sprache” [S.&nbsp;76] (Berichtszeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004; [https://www.bmfsfj.de/blob/84108/9485b06497e0757523f7b2c701fba248/erfahrungsbericht-der-bundesregierung-zum-bundesgleichstellungsgesetz-data.pdf#page=76 PDF: 2,2&nbsp;MB, 170&nbsp;Seiten auf bmfsfj.de]).</ref>
2005 erklärte das [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] dazu in seiner „Checkliste“, dass die Benutzung des generischen Maskulinums „nicht akzeptabel“ sei, auch keine pauschalen Eingangsbemerkungen wie: „Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet“ (vergleiche [[Geschlechtergerechte Sprache#Gender-Fußnote, Generalklausel|Gender-Fußnote]]).<ref>[[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] (BMFSFJ): ”Checkliste Gender Mainstreaming bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit” Berlin 2005, S. 7 ([https://www.bmfsfj.de/blob/80444/c1e663fc5f035b18ef952cc2468de398/gender-mainstreaming-bei-massnahmen-der-presse-und-oeffentlichkeitsarbeit-data.pdf#page=7 PDF: 177&nbsp;kB, 11&nbsp;Seiten auf bmfsfj.de]).</ref> In seinem ersten Erfahrungsbericht zum Gleichstellungsgesetz erklärte das Ministerium 2006, es sei „erkennbar, dass nach wie vor Akzeptanzprobleme insbesondere bei der geforderten weitgehenden Vermeidung des generischen Maskulinums bestehen. Es müsse „zukünftig noch mehr als bisher darum gehen, die Beschäftigten vom Sinn gleichstellungsorientierter Formulierungen zu überzeugen“ mit akzeptanzfördernden Maßnahmen und beratender Unterstützung durch das Ministerium, begleitet von [[#Juristisch normierte Sprache|Rechtsförmlichkeitsprüfungen]] durch das Justizministerium.<ref>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): ”Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz.” Drucksache 16/3776. Berlin 7. Dezember 2006, Abschnitt 5.7: ”Geschlechtergerechte Sprache” [S.&nbsp;76] (Berichtszeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2004; [https://www.bmfsfj.de/blob/84108/9485b06497e0757523f7b2c701fba248/erfahrungsbericht-der-bundesregierung-zum-bundesgleichstellungsgesetz-data.pdf#page=76 PDF: 2,2&nbsp;MB, 170&nbsp;Seiten auf bmfsfj.de]).</ref>
{{Anker|GGO}} Seit 2011 steht in der [[Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien|Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien]] (GGO) in §&nbsp;42 ”Gesetzesvorlagen der Bundesregierung:” {{” |[[Gesetzentwurf|Gesetzentwürfe]] müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann [[Textverständlichkeit|verständlich]] gefasst sein. Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen.}}<ref name=”GGO 2011″>[[Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien]] (GGO): [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm Volltext.] Stand: 1. September 2011.</ref>
{{Anker|GGO}} Seit 2011 steht in der [[Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien|Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien]] (GGO) in §&nbsp;42 ”Gesetzesvorlagen der Bundesregierung:” {{” |[[Gesetzentwurf|Gesetzentwürfe]] müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann [[Textverständlichkeit|verständlich]] gefasst sein. Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen.}}<ref name=”GGO 2011″>[[Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien]] (GGO): [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm Volltext.] Stand: 1. September 2011.</ref>