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{{Dieser Artikel|behandelt die rechtliche und praktische Situation in Deutschland. Zu den allgemeinen (auch technischen) Hintergründen, siehe [[Online-Durchsuchung]].}}
”’Online-Durchsuchung”’ bedeutet den Zugriff von [[Strafverfolgungsbehörde|Ermittlungsbehörden]] auf die Festplatte des Computers einer Person mit Hilfe einer während der Internetnutzung installierten Software, eines sogenannten [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojaners]] (entsprechend in Deutschland auch ”’Bundestrojaner”’ genannt). Die Übermittlung der auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Behörde erfolgt heimlich und über einen längeren Zeitraum. Die [[Online-Durchsuchung]] gehört zu den [[Verdeckte Ermittlung|verdeckten Ermittlungsmaßnahmen]].<ref>Christoph Keller, Frank Braun: ”Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen.” [[Richard Boorberg Verlag]], 3. Auflage 2019, ISBN 978-3-415-06552-9. [https://shop.boorberg.de/rbv-content/Leseprobe/KELLER_Ueberwachung_LPB.pdf ”Leseprobe”].</ref>
”’Online-Durchsuchung”’ bedeutet den Zugriff von [[Strafverfolgungsbehörde|Ermittlungsbehörden]] auf die Festplatte des Computers einer Person mit Hilfe einer während der Internetnutzung installierten Software, eines sogenannten [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojaners]] (entsprechend in Deutschland auch ”’Bundestrojaner”’ genannt). Die Übermittlung der auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Behörde erfolgt heimlich und über einen längeren Zeitraum. Die [[Online-Durchsuchung]] gehört zu den [[Verdeckte Ermittlung|verdeckten Ermittlungsmaßnahmen]].<ref>Christoph Keller, Frank Braun: ”Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen.” [[Richard Boorberg Verlag]], 3. Auflage 2019, ISBN 978-3-415-06552-9. [https://shop.boorberg.de/rbv-content/Leseprobe/KELLER_Ueberwachung_LPB.pdf ”Leseprobe”].</ref>