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Auswahl der Wahlbezirke: Ergänzung


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=== Auswahl der Wahlbezirke ===
 
=== Auswahl der Wahlbezirke ===
Das Wahlstatistikgesetz begrenzt die Zahl der Erhebungsbezirke auf maximal fünf Prozent aller Wahlbezirke im Bundesgebiet und 10 Prozent aller Wahlbezirke eines Bundeslandes ({{§|3|wstatg|juris}} WStatG). Diese Obergrenze wird in der Praxis nicht ausgenutzt: Bei der [[Bundestagswahl 2009]] enthielt die Stichprobe rund 2900 von 90.000 Wahlbezirken mit insgesamt rund 2,2 Millionen Wahlberechtigten. Wahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten sind dabei generell ausgeschlossen, um keinerlei Rückschlüsse auf individuelles Wahlverhalten zu erlauben ({{§|3|wstatg|juris}} WStatG). Die Wahlberechtigten müssen darauf hingewiesen werden, dass der Wahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen ist ({{§|3|wstatg|juris}} WStatG).
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Das Wahlstatistikgesetz begrenzt die Zahl der Erhebungsbezirke auf maximal fünf Prozent aller Wahlbezirke im Bundesgebiet und 10 Prozent aller Wahlbezirke eines Bundeslandes ({{§|3|wstatg|juris}} WStatG). Diese Obergrenze wird in der Praxis nicht ausgenutzt: Bei der [[Bundestagswahl 2009]] enthielt die Stichprobe rund 2900 von 90.000 Wahlbezirken mit insgesamt rund 2,2 Millionen Wahlberechtigten. Wahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten sind dabei generell ausgeschlossen, um keinerlei Rückschlüsse auf individuelles Wahlverhalten zu erlauben ({{§|3|wstatg|juris}} WStatG). Die Wahlberechtigten müssen darauf hingewiesen werden, dass der Wahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen ist ({{§|3|wstatg|juris}} WStatG). Wer ohne Auswertung in einer repräsentativen Wahlstatistik wählen möchte, kann einen [[Wahlschein]] beantragen und in einem anderen Wahlbezirk seines Wahlkreises wählen.
   
 
=== Erhebungsmerkmale ===
 
=== Erhebungsmerkmale ===