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Nachdem der Vater 1735 in Venedig ermordet worden war, trat Fürst Karl Thomas als 21-Jähriger dessen Erbe an. Die finanzielle Situation war von Beginn an sehr angespannt und verschärfte sich noch im Laufe der kommenden Jahre, bedingt auch durch einen verschwenderischen Lebensstil des Fürsten und eine unrealistische politische Herangehensweise. Einerseits fühlte er sich verpflichtet, das Wohl seiner Untertanen zu mehren, andererseits verbot er deren Meinungsäußerung in Staatsangelegenheiten. Seine Herrschaft entsprach also ganz der eines absolutistischen Fürsten.
 
Nachdem der Vater 1735 in Venedig ermordet worden war, trat Fürst Karl Thomas als 21-Jähriger dessen Erbe an. Die finanzielle Situation war von Beginn an sehr angespannt und verschärfte sich noch im Laufe der kommenden Jahre, bedingt auch durch einen verschwenderischen Lebensstil des Fürsten und eine unrealistische politische Herangehensweise. Einerseits fühlte er sich verpflichtet, das Wohl seiner Untertanen zu mehren, andererseits verbot er deren Meinungsäußerung in Staatsangelegenheiten. Seine Herrschaft entsprach also ganz der eines absolutistischen Fürsten.
   
Da die fünf jüngeren Brüder von Fürst Karl Thomas auf Grund der [[Primogenitur]] von der Herrschaft ausgeschlossen waren, versuchten sie die finanzielle Notlage des Fürstentums auszunutzen und wollten durch eine Klage beim [[Reichshofrat]] darauf hinwirken, dass ihr Bruder für regierungsunfähig befunden würde. Er gelang Fürst Karl Thomas, dieses Ansinnen abzuwehren und durch Reformen in seiner Regierung und Hofkammer die finanzielle Misere etwas zurückzufahren, jedoch hielt ihn dies nicht davon ab, sinnlose Projekte wie etwa die Errichtung einer Universität in Kleinheubach zu verfolgen, die letztendlich wegen der begrenzten Geldmittel zum Scheitern verurteilt waren.<ref>Harald Stockert: ”Adel im Übergang.” S. 19 f.</ref>
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Da die fünf jüngeren Brüder von Fürst Karl Thomas auf Grund der [[Primogenitur]] von der Herrschaft ausgeschlossen waren, versuchten sie die finanzielle Notlage des Fürstentums auszunutzen und wollten durch eine Klage beim [[Reichshofrat]] darauf hinwirken, dass ihr Bruder für regierungsunfähig befunden würde. Er gelang Fürst Karl Thomas, dieses Ansinnen abzuwehren und durch Reformen in seiner Regierung und Hofkammer die finanzielle Misere etwas zurückzufahren, jedoch hielt ihn dies nicht davon ab, sinnlose Projekte wie etwa die Errichtung einer Universität in Kleinheubach zu verfolgen, die letztendlich wegen der begrenzten Geldmittel zum Scheitern verurteilt waren.<ref>Harald Stockert: ”Adel im Übergang.” S. 19 f.</ref>
 
[[Datei:Schloss Löwenstein Albersweiler-St.Johann.JPG|mini|Das Löwensteiner Amtsschloss, in Albersweiler-St. Johann]]
 
[[Datei:Schloss Löwenstein Albersweiler-St.Johann.JPG|mini|Das Löwensteiner Amtsschloss, in Albersweiler-St. Johann]]
 
Während seiner Herrschaft war Fürst Karl Thomas häufig in Prozesse am [[Reichskammergericht]] verwickelt. Meist ging es um Streitigkeiten mit der Virneburger Linie wegen der Aufteilung gemeinschaftlich ausgeübter Herrschaftsrechte, sogenannte [[Kondominium]]sangelegenheiten, oder um Streitigkeiten finanzieller Natur mit seinen Brüdern und Beamten. Als sehr schwerwiegend gestaltete sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit den Nachfahren der Brüder [[Ludwig zu Stolberg|Ludwigs zu Stolberg]]. 1732 verlangte das Reichskammergericht die Zurückgabe des Stolberger Anteils an Rochefort. Der Streit endete 1755 mit dem Verlust der Hälfte aller niederländischen Besitzungen, darunter auch die Grafschaft Rochefort. Zum Teil konnten diese Verluste durch Erbschaften großer Gebiete in Böhmen ausgeglichen werden.<ref name=”Stockert 20″ /> 1765 erbte er nach dem Tod seiner ersten Frau und der Tochter die böhmische Herrschaft [[Horažďovice]], die er 1779 seiner zweiten Frau überschrieb.<ref>[[Johann Gottfried Sommer]]: ”Das Königreich Böhmen.” Band 8: ”Prachiner Kreis.” 1840, S. 169.</ref>
 
Während seiner Herrschaft war Fürst Karl Thomas häufig in Prozesse am [[Reichskammergericht]] verwickelt. Meist ging es um Streitigkeiten mit der Virneburger Linie wegen der Aufteilung gemeinschaftlich ausgeübter Herrschaftsrechte, sogenannte [[Kondominium]]sangelegenheiten, oder um Streitigkeiten finanzieller Natur mit seinen Brüdern und Beamten. Als sehr schwerwiegend gestaltete sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit den Nachfahren der Brüder [[Ludwig zu Stolberg|Ludwigs zu Stolberg]]. 1732 verlangte das Reichskammergericht die Zurückgabe des Stolberger Anteils an Rochefort. Der Streit endete 1755 mit dem Verlust der Hälfte aller niederländischen Besitzungen, darunter auch die Grafschaft Rochefort. Zum Teil konnten diese Verluste durch Erbschaften großer Gebiete in Böhmen ausgeglichen werden.<ref name=”Stockert 20″ /> 1765 erbte er nach dem Tod seiner ersten Frau und der Tochter die böhmische Herrschaft [[Horažďovice]], die er 1779 seiner zweiten Frau überschrieb.<ref>[[Johann Gottfried Sommer]]: ”Das Königreich Böhmen.” Band 8: ”Prachiner Kreis.” 1840, S. 169.</ref>
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Aus erster Ehe hatte Josepha einen Sohn, Johann Bernhard von Rummerskirch, welcher als der [[Stiefsohn]] des Fürsten zu Löwenstein bekannt war. Kaiser Joseph II. erhob ihn (”Johann Bernhard Romerskirch”, fürstlich löwensteinischer Hofkammerrat) am 24. April 1780 zu Wien in den Reichsritterstand mit dem Prädikat „Edler von Romerskirchen“.<ref name=”GHdA” /> Der Kaiser „erneuerte“ am 1. Juli 1783 diesem Johann Bernhard ”von Rummerskirch” seinen alten (zweifelhaften<ref>Vgl. auch: Volker Rödel: ”Eine fragwürdige Adelserhebung in der Spätzeit des Alten Reiches”, in: ”Württembergisch Franken: Jahrbuch des Historischen Vereins für Württembergisch Franken”, Band 86, 2002, [https://books.google.de/books?id=dJFFAAAAMAAJ&q=kamerrat+Romerskirch S. 474 f.]</ref>) Adel: ”Johann Bernhard Edler von Rumerskirch”, Hofkammerrat in fürstlich löwensteinischen Diensten, erhielt den [[Panierherr]]enstand sowie [[Reichsfreiherr]]enstand und eine [[Wappenbesserung]], indem das Wappen der Stipplin mit dem [[Rad (Heraldik)|Wagenrad]] und ein schwarzer Adler als kaiserliches [[Gnade]]nzeichen in das Rummmerskircher Wappen aufgenommen wurden.<ref>Österreichisches Staatsarchiv,
 
Aus erster Ehe hatte Josepha einen Sohn, Johann Bernhard von Rummerskirch, welcher als der [[Stiefsohn]] des Fürsten zu Löwenstein bekannt war. Kaiser Joseph II. erhob ihn (”Johann Bernhard Romerskirch”, fürstlich löwensteinischer Hofkammerrat) am 24. April 1780 zu Wien in den Reichsritterstand mit dem Prädikat „Edler von Romerskirchen“.<ref name=”GHdA” /> Der Kaiser „erneuerte“ am 1. Juli 1783 diesem Johann Bernhard ”von Rummerskirch” seinen alten (zweifelhaften<ref>Vgl. auch: Volker Rödel: ”Eine fragwürdige Adelserhebung in der Spätzeit des Alten Reiches”, in: ”Württembergisch Franken: Jahrbuch des Historischen Vereins für Württembergisch Franken”, Band 86, 2002, [https://books.google.de/books?id=dJFFAAAAMAAJ&q=kamerrat+Romerskirch S. 474 f.]</ref>) Adel: ”Johann Bernhard Edler von Rumerskirch”, Hofkammerrat in fürstlich löwensteinischen Diensten, erhielt den [[Panierherr]]enstand sowie [[Reichsfreiherr]]enstand und eine [[Wappenbesserung]], indem das Wappen der Stipplin mit dem [[Rad (Heraldik)|Wagenrad]] und ein schwarzer Adler als kaiserliches [[Gnade]]nzeichen in das Rummmerskircher Wappen aufgenommen wurden.<ref>Österreichisches Staatsarchiv,
 
[http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2720506 AT-OeStA/AVA Adel RAA 355.51]: Rumerskirch, Johann Bernhard Edler von, Hofkammerrat in fürstlich löwensteinischen Diensten, Panierherrenstand und Freiherrenstand, „Wohlgeboren”, 1783.07.01</ref> Der Adelsbrief enthält die vorgebliche Bemerkung, dass die mütterlichen Vorfahren Stipplin eine alte, zu Anfang des 17. Jahrhunderts in die [[Reichsstadt]] [[Biberach an der Riß|Biberach]] übergesiedelte [[Schweden|schwedische]] Adelsfamilie seien. Tatsächlich gab es 1628 zu Biberach einen [[Stadtschreiber (Kanzleivorsteher)|Stadtschreiber]] Wolfgang Stipplin, der dem [[Ratsherr|Rat]] beigeordnet war (sein Sohn Chrysostomus Stipplin (1609–1672) 1639–1672 Archivar in [[St. Gallen]], 1654–1672 Sekretär des Kapitels, war der erste St. Galler Mönch, der den Titel eines Archivars führte, nachdem das Archiv von der Stiftskanzlei getrennt worden war<ref>Lirenz Hollenstein: ”[https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025718/2010-08-12/ Chrysostomus Stipplin]”, In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12. August 2010. (Abgerufen am 19. Oktober 2019.)</ref>), und als 1632 die Besetzung des Biberacher Rats durch die Gemeinde auf königlich schwedischen Befehl erfolgte, waren keine Stipplins dabei. Erst als die Besetzung des Rats zu Biberach durch den Grafen von Waldburg-Zeil als kaiserlichen Kommissar, 1641, erfolgte, kam der katholische Hans Georg Stipplin in den Inneren Rat, und mutmaßlich derselbe katholische Hans ”Jerg” Stipplin kam bei der Besetzung des Magistrats zu Biberach 1649 in den Kleinen Rat.<ref>Christian
 
[http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2720506 AT-OeStA/AVA Adel RAA 355.51]: Rumerskirch, Johann Bernhard Edler von, Hofkammerrat in fürstlich löwensteinischen Diensten, Panierherrenstand und Freiherrenstand, „Wohlgeboren”, 1783.07.01</ref> Der Adelsbrief enthält die vorgebliche Bemerkung, dass die mütterlichen Vorfahren Stipplin eine alte, zu Anfang des 17. Jahrhunderts in die [[Reichsstadt]] [[Biberach an der Riß|Biberach]] übergesiedelte [[Schweden|schwedische]] Adelsfamilie seien. Tatsächlich gab es 1628 zu Biberach einen [[Stadtschreiber (Kanzleivorsteher)|Stadtschreiber]] Wolfgang Stipplin, der dem [[Ratsherr|Rat]] beigeordnet war (sein Sohn Chrysostomus Stipplin (1609–1672) 1639–1672 Archivar in [[St. Gallen]], 1654–1672 Sekretär des Kapitels, war der erste St. Galler Mönch, der den Titel eines Archivars führte, nachdem das Archiv von der Stiftskanzlei getrennt worden war<ref>Lirenz Hollenstein: ”[https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025718/2010-08-12/ Chrysostomus Stipplin]”, In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 12. August 2010. (Abgerufen am 19. Oktober 2019.)</ref>), und als 1632 die Besetzung des Biberacher Rats durch die Gemeinde auf königlich schwedischen Befehl erfolgte, waren keine Stipplins dabei. Erst als die Besetzung des Rats zu Biberach durch den Grafen von Waldburg-Zeil als kaiserlichen Kommissar, 1641, erfolgte, kam der katholische Hans Georg Stipplin in den Inneren Rat, und mutmaßlich derselbe katholische Hans ”Jerg” Stipplin kam bei der Besetzung des Magistrats zu Biberach 1649 in den Kleinen Rat.<ref>Christian
Friedrich Essich: ”Geschichte der Reformation zu Biberach: vom Jahr 1517 bis zum Jahr 1650”. Ulm 1817, [https://books.google.de/books?id=RBdBAAAAcAAJ&pg=PA158&lpg=PA158 S. 158, 163, 169.]</ref> Dabei ist beachtlich, dass ein bekanntes, älteres Adelsgeschlecht Rumerskirch gab, dessen [[Stammvater]] 1533 einen [[Wappenbrief]] mit der Kirche erhielt. 1590 folgte die Erhebung in den Reichsadelsstand, 1681 das böhmische [[Inkolat]] im Ritterstand, der Freiherrenstand 1747. Dieses Geschlecht bildete eine ältere, böhmische und eine jüngere, böhmische Linie aus, welch letzere 1873 bereits im Mannesstamm ausgestorben war.<ref>”Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser”, Gotha 1873, [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/6544301/ft/bsb11046579?page=599 S. 575–577.] Vgl. auch ”Genealogisches Handbuch des Adels”, ”Adelslexikon” Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, [https://books.google.de/books?id=SU1mAAAAMAAJ&q=Eduard+von+Rumerskirch&dq S. 122 f.]</ref>
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Friedrich Essich: ”Geschichte der Reformation zu Biberach: vom Jahr 1517 bis zum Jahr 1650”. Ulm 1817, [https://books.google.de/books?id=RBdBAAAAcAAJ&pg=PA158&lpg=PA158 S. 158, 163, 169.]</ref> Dabei ist beachtlich, dass ein bekanntes, älteres Adelsgeschlecht Rumerskirch gab, dessen [[Stammvater]] 1533 einen [[Wappenbrief]] mit der Kirche erhielt. 1590 folgte die Erhebung in den Reichsadelsstand, 1681 das böhmische [[Inkolat]] im Ritterstand, der Freiherrenstand 1747. Dieses Geschlecht bildete eine ältere, böhmische und eine jüngere, böhmische Linie aus, wovon letztere 1873 bereits im [[Mannesstamm]] ausgestorben war.<ref>”Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser”, Gotha 1873, [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/6544301/ft/bsb11046579?page=599 S. 575–577.] Vgl. auch ”Genealogisches Handbuch des Adels”, ”Adelslexikon” Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, [https://books.google.de/books?id=SU1mAAAAMAAJ&q=Eduard+von+Rumerskirch&dq S. 122 f.]</ref>
   
 
Der [[Ritterkanton Rhön-Werra]] des [[Fränkischer Ritterkreis]]es zweifelte den alten Adel des Johann Bernhard von Rummerskirch an: der Vater des [[Anwartschaft|Aspirant]]en (der erste Ehemann der späteren zweiten Gemahlin des Fürsten zu Löwenstein) sei gelernter [[Chirurg]], dann [[Kammerdiener]] bei dem regierenden Fürsten Karl Thomas zu Löwenstein gewesen. Schließlich erfolgte 1792 die Bewilligung der [[Rezeption (Recht)|Rezeption]] zum [[Ritterkanton Odenwald]] bzw. [[Ritterkanton Altmühl]] des fürstlichen Stiefsohnes, [[Kurfürstentum Pfalz-Bayern|pfalzbayerischen]] [[Geheimrat|Geheimen Rats]] Johann Bernhard von Rummerskirch, aber nur als ”Neuadliger” und nur ”per majora” (also ”nicht einstimmig”).<ref>[[Hessisches Staatsarchiv Darmstadt]], [https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5196680 HStAD Bestand F 2 Nr. 56/10]: Rezeption v. Rummerskirch, Johann Bernhard, pfalz-bayerischer Geh. Rat, zum Kanton Odenwald bzw. Altmühl. Vgl. auch ”Genealogisches Handbuch des Adels”, ”Adelslexikon” Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, [https://books.google.de/books?id=SU1mAAAAMAAJ&q=Eduard+von+Rumerskirch&dq S. 122 f.]</ref>
 
Der [[Ritterkanton Rhön-Werra]] des [[Fränkischer Ritterkreis]]es zweifelte den alten Adel des Johann Bernhard von Rummerskirch an: der Vater des [[Anwartschaft|Aspirant]]en (der erste Ehemann der späteren zweiten Gemahlin des Fürsten zu Löwenstein) sei gelernter [[Chirurg]], dann [[Kammerdiener]] bei dem regierenden Fürsten Karl Thomas zu Löwenstein gewesen. Schließlich erfolgte 1792 die Bewilligung der [[Rezeption (Recht)|Rezeption]] zum [[Ritterkanton Odenwald]] bzw. [[Ritterkanton Altmühl]] des fürstlichen Stiefsohnes, [[Kurfürstentum Pfalz-Bayern|pfalzbayerischen]] [[Geheimrat|Geheimen Rats]] Johann Bernhard von Rummerskirch, aber nur als ”Neuadliger” und nur ”per majora” (also ”nicht einstimmig”).<ref>[[Hessisches Staatsarchiv Darmstadt]], [https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5196680 HStAD Bestand F 2 Nr. 56/10]: Rezeption v. Rummerskirch, Johann Bernhard, pfalz-bayerischer Geh. Rat, zum Kanton Odenwald bzw. Altmühl. Vgl. auch ”Genealogisches Handbuch des Adels”, ”Adelslexikon” Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, [https://books.google.de/books?id=SU1mAAAAMAAJ&q=Eduard+von+Rumerskirch&dq S. 122 f.]</ref>
   
1801 verheiratete er sich, der 1756 geborene Johann Bernhard von Rummerskirch, mit der 1778 geborenen Anne von Hildprandt, Freiin von Ottenhausen. 1803 erhielt er von Kaiser Franz II. den [[Graf]]enstand.<ref name=”EHK”>[[Ernst Heinrich Kneschke]]: ”Deutsche Grafen-Haeuser der Gegenwart”, Band 2, Leipzig 1853, [https://books.google.de/books?id=tchSAAAAcAAJ&pg=PA320 S. 320.] Jedoch geht Kneschke noch davon aus, dass die Grafen von Rumerskirch, bzw. Johann Bernhard von Rumerskirch (* 1756), dem 1590 geadelten Geschlecht von Rumerskirch entstammte. Dabei wurde er, der spätere Graf von Rumerskirch, als Sohn des ”Eduard Römerskirch” geboren. Vgl. auch ”Genealogisches Handbuch des Adels”, ”Adelslexikon” Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, [https://books.google.de/books?id=SU1mAAAAMAAJ&q=Eduard+von+Rumerskirch&dq S. 122 f.]</ref> 1819 lebte er als Graf Rummerskirch, königlich bayerischer wirklicher adeliger Geheimer Rat, auf seinen böhmischen Besitzungen, den Herrschaften [[Horažďovice|Horaždiowitz]] und Stremomielitz.<ref>”Neuer englischer Wahrsager für das 1819; enthält die neueste Genealogie der regierenden Häuser in Europa, den österreichischen Staaten begüterten fürstlichen und einiger gräflichen und freiherrlichen Familien”, Prag 1819, [https://books.google.de/books?id=5s9iAAAAcAAJ&pg=RA1-PT1 S. 58.]</ref> Erstere Herrschaft hatte Fürst Karl Thomas zu Löwenstein 1765 geerbt und 1779 seiner zweiten Frau, der Mutter des Grafen Rummerskirch, überschrieben.<ref name=”JGS” /> Daher konnte Rumerskirch
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1801 verheiratete er sich, der 1756 geborene Johann Bernhard von Rummerskirch, mit der 1778 geborenen Anne von Hildprandt, Freiin von Ottenhausen. 1803 erhielt er von Kaiser Franz II. den [[Graf]]enstand.<ref name=”EHK”>[[Ernst Heinrich Kneschke]]: ”Deutsche Grafen-Haeuser der Gegenwart”, Band 2, Leipzig 1853, [https://books.google.de/books?id=tchSAAAAcAAJ&pg=PA320 S. 320.] Jedoch geht Kneschke noch davon aus, dass die Grafen von Rumerskirch, bzw. Johann Bernhard von Rumerskirch (* 1756), dem 1590 geadelten Geschlecht von Rumerskirch entstammte. Dabei wurde er, der spätere Graf von Rumerskirch, als Sohn des ”Eduard Römerskirch” geboren. Vgl. auch ”Genealogisches Handbuch des Adels”, ”Adelslexikon” Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, [https://books.google.de/books?id=SU1mAAAAMAAJ&q=Eduard+von+Rumerskirch&dq S. 122 f.]</ref> 1819 lebte er als Graf Rummerskirch, königlich bayerischer wirklicher adeliger Geheimer Rat, auf seinen böhmischen Besitzungen, den Herrschaften [[Horažďovice|Horaždiowitz]] und Stremomielitz.<ref>”Neuer englischer Wahrsager für das 1819; enthält die neueste Genealogie der regierenden Häuser in Europa, den österreichischen Staaten begüterten fürstlichen und einiger gräflichen und freiherrlichen Familien”, Prag 1819, [https://books.google.de/books?id=5s9iAAAAcAAJ&pg=RA1-PT1 S. 58.]</ref> Erstere Herrschaft hatte Fürst Karl Thomas zu Löwenstein 1765 geerbt und 1779 seiner zweiten Frau, der Mutter des Grafen Rummerskirch, überschrieben.<ref name=”JGS” /> Daher konnte Rumerskirch
 
auch am 1. März 1797 das böhmische Inkolat erhalten.<ref>”J. Siebmacher’s grosses Wappenbuch: Die Wappen des Adels in Niederösterreich”. [https://books.google.de/books?id=51FmAAAAMAAJ&q=kamerrat+Romerskirch S. 385.]</ref> Zwei Söhne und Nachfahren
 
auch am 1. März 1797 das böhmische Inkolat erhalten.<ref>”J. Siebmacher’s grosses Wappenbuch: Die Wappen des Adels in Niederösterreich”. [https://books.google.de/books?id=51FmAAAAMAAJ&q=kamerrat+Romerskirch S. 385.]</ref> Zwei Söhne und Nachfahren
 
aus zwei Ehen hinterlassend,<ref>”Genealogisches Taschenbuch der deutschen gräflichen Häuser”, Gotha 1847, [https://books.google.de/books?id=WFRNAAAAcAAJ&pg=PA526 S. 526 f.] und ”Genealogisches Taschenbuch der deutschen gräflichen Häuser”, Band 7, Gotha 1852, [https://books.google.de/books?id=TkRUAAAAcAAJ&pg=PA564 S. 564 f.]</ref> starb er 1829.<ref name=”EHK” />
 
aus zwei Ehen hinterlassend,<ref>”Genealogisches Taschenbuch der deutschen gräflichen Häuser”, Gotha 1847, [https://books.google.de/books?id=WFRNAAAAcAAJ&pg=PA526 S. 526 f.] und ”Genealogisches Taschenbuch der deutschen gräflichen Häuser”, Band 7, Gotha 1852, [https://books.google.de/books?id=TkRUAAAAcAAJ&pg=PA564 S. 564 f.]</ref> starb er 1829.<ref name=”EHK” />