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=== Ursachen und Gründe ===
=== Ursachen und Gründe ===
Nach der niedergeschlagenen [[Schleswig-Holsteinische Erhebung|Schleswig-Holsteinischen Erhebung]] ging es im Zweiten Schleswig-Holsteinischen Krieg im Wesentlichen um die nationale Anbindung des [[Herzogtum Schleswig|Hezhtghtfh Schleswig]]. Vorausgegangen war ein Verfassungskonflikt innerhalb des [[Dänischer Gesamtstaat|Dänischen Gesamtstaates]]. Dänemark, das Schleswig, Holstein und Lauenburg verwaltete (Schleswig als dänisches Lehen, Holstein und Lauenburg als Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes), führte im November 1863 nach der Ablehnung der vorherigen [[Gesamtstaatsverfassung]] durch den Deutschen Bund die sogenannte [[Novemberverfassung]] ein, die Schleswig verfassungsrechtlich enger an Dänemark binden sollte. Dies verstieß aber gegen das [[Londoner Protokoll (1852)|Londoner Protokoll von 1852]], welches zwar die Integrität des dänischen Gesamtstaates als „ständiges Prinzip“ betonte, aber auch vorschrieb, Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Dänemark zu binden als Holstein. Preußen nahm dies zum Anlass, um die Spannungen zwischen Dänemark und dem Deutschen Bund zu verschärfen. Der [[Deutscher Bundestag#Vorläufer vor 1866|Bundestag]] beschloss am 1. Oktober 1863 eine [[Bundesexekution]] gegen die dänisch regierten [[Bundesexekution gegen die Herzogtümer Holstein und Lauenburg von 1863|Herzogtümer Holstein und Lauenburg]] im Deutschen Bund, am 23. Dezember 1863 rückten schließlich Truppen des Bundes in Holstein und Lauenburg ein. Anfang Februar 1864 überschritten Preußen und Österreich die [[Eider]] und besetzten ohne Zustimmung des Bundestages auch Schleswig.<ref>{{Literatur |Autor=Jürgen Müller |Titel=Der Deutsche Bund 1815–1866 |Reihe=Enzyklopädie deutscher Geschichte |BandReihe=78 |Verlag=Oldenbourg |Ort=München |Datum=2006 |ISBN=3-486-55028-4 |Seiten=47}}</ref>
Nach der niedergeschlagenen [[Schleswig-Holsteinische Erhebung|Schleswig-Holsteinischen Erhebung]] ging es im Zweiten Schleswig-Holsteinischen Krieg im Wesentlichen um die nationale Anbindung des [[Herzogtum Schleswig|Herzogtums Schleswig]]. Vorausgegangen war ein Verfassungskonflikt innerhalb des [[Dänischer Gesamtstaat|Dänischen Gesamtstaates]]. Dänemark, das Schleswig, Holstein und Lauenburg verwaltete (Schleswig als dänisches Lehen, Holstein und Lauenburg als Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes), führte im November 1863 nach der Ablehnung der vorherigen [[Gesamtstaatsverfassung]] durch den Deutschen Bund die sogenannte [[Novemberverfassung]] ein, die Schleswig verfassungsrechtlich enger an Dänemark binden sollte. Dies verstieß aber gegen das [[Londoner Protokoll (1852)|Londoner Protokoll von 1852]], welches zwar die Integrität des dänischen Gesamtstaates als „ständiges Prinzip“ betonte, aber auch vorschrieb, Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Dänemark zu binden als Holstein. Preußen nahm dies zum Anlass, um die Spannungen zwischen Dänemark und dem Deutschen Bund zu verschärfen. Der [[Deutscher Bundestag#Vorläufer vor 1866|Bundestag]] beschloss am 1. Oktober 1863 eine [[Bundesexekution]] gegen die dänisch regierten [[Bundesexekution gegen die Herzogtümer Holstein und Lauenburg von 1863|Herzogtümer Holstein und Lauenburg]] im Deutschen Bund, am 23. Dezember 1863 rückten schließlich Truppen des Bundes in Holstein und Lauenburg ein. Anfang Februar 1864 überschritten Preußen und Österreich die [[Eider]] und besetzten ohne Zustimmung des Bundestages auch Schleswig.<ref>{{Literatur |Autor=Jürgen Müller |Titel=Der Deutsche Bund 1815–1866 |Reihe=Enzyklopädie deutscher Geschichte |BandReihe=78 |Verlag=Oldenbourg |Ort=München |Datum=2006 |ISBN=3-486-55028-4 |Seiten=47}}</ref>
=== Verlauf ===
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