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Sonderauftrag Rückführung von in Frankreich befindlichen Kunstwerken und Kriegstrophäen


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==== Sonderauftrag Rückführung von in Frankreich befindlichen Kunstwerken und Kriegstrophäen ====
==== Sonderauftrag Rückführung von in Frankreich befindlichen Kunstwerken und Kriegstrophäen ====
Während des Krieges wurden in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichen Zielsetzungen wie dem [[Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg]] (ERR) der [[NSDAP]], dem [[Sonderkommando Künsberg]] des Auswärtigen Amtes oder aber auch der [[Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe]] der [[Schutzstaffel|SS]] im Rahmen des sogenannten “Kunstschutzes” unzählige Kunstwerke konfisziert. Im Bereich der Wehrmacht, die mit Fragen des Kunstschutzes unmittelbar im Kampfeinsatz und im Frontgebiet konfrontiert war, übernahm die militärische Abwehr Material zur Feindaufklärung, die Dienststelle Chef der Heeresarchive militärisch relevante Archive, die Dienststelle Chef der Heeresbibliotheken relevante Bibliotheken und die Dienststelle Chef der Heeresmuseen Beutegut und Trophäen. Hermann Lorey wurde von Adolf Hitler persönlich als Sonderbeauftragter für die “Rückführung von in Frankreich befindlichen Kunstwerken und Kriegstrophäen” ausgewählt. Mit diesem Sonderauftrag, der ihm brieflich vom Führerhauptquartier mit Schreiben des Generaloberst [[Wilhelm Keitel|Keitel]] vom 24. Juni 1940 mitgeteilt wurde,<ref>{{Literatur |Autor=Günther Haase |Titel=Kunstraub und Kunstschutz |TitelErg=Eine Dokumentation |Band=1 |Auflage=2 |Verlag=Books on Demand |Datum=2008 |ISBN=978-3-8334-8975-4 |Seiten=198 |Online={{Google Buch | BuchID = CJJ8tb4IY6cC&pg=PA198}} |Abruf=2021-12-16}}</ref> sollte er die sogenannte Beutekunst deutscher Provenienz aus der Zeit der Freiheitskriege über 1914/1918 bis zur jüngsten Zeit wieder ins Reich zurückführen. Darunter wurden auch solche Kunstwerke subsumiert, die gemäß [[Friedensvertrag von Versailles|Versailler Vertrag]] vom Deutschen Reich übergeben worden waren. Weiterhin sicherte Adolf Hitler Hermann Lorey zu, die zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Geldmittel in weitestem Maße über den Reichsminister [[Hans Heinrich Lammers]] zur Verfügung zu stellen. Der deutsche Militärbefehlshaber Paris General der Artillerie [[Alfred von Vollard-Bockelberg]] wurde über diesen Sachverhalt informiert. Zum verantwortlichen Kunstschützer für das besetzte Frankreich war bereits seit Mai 1940 der Kunsthistoriker und Kurator der [[Rheinprovinz]] [[Franz Wolff-Metternich zur Gracht|Franz Graf Wolff-Metternich zur Gracht]] bestellt, der direkt dem Generalquartiermeister beim OKH unterstellt war, dieses Amt bis Juli 1942 ausübte und dessen Stellvertreter [[Bernhard von Tieschowitz]] (1902–1968) anschließend die Nachfolge übernahm. Auch wenn es vielfälte Berührungspunkte diverser Organisationen und Einzelpersonen mit Hermann Lorey gegeben haben muß, konnte darüber bisher nur sehr wenig ermittelt werden. Hermann Lorey hat sich bei der Ausführung der ihm erteilten Sonderaufträge scheinbar durchgängig an den Grundsätzlichen Befehl Adolf Hitlers zur Geheimhaltung vom 11. Januar 1940 gehalten, weshalb zu seinen Sonderaufträgen im Lauf der Zeit nur relativ geringe Detailinformationen bekannt wurden.<ref>”Der Führer und Oberster Befehlshaber &nbsp; Berlin, den 11. Januar 1940”
Während des Krieges wurden in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichen Zielsetzungen wie dem [[Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg]] (ERR) der [[NSDAP]], dem [[Sonderkommando Künsberg]] des Auswärtigen Amtes oder aber auch der [[Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe]] der [[Schutzstaffel|SS]] im Rahmen des sogenannten “Kunstschutzes” unzählige Kunstwerke konfisziert. Im Bereich der Wehrmacht, die mit Fragen des Kunstschutzes unmittelbar im Kampfeinsatz und im Frontgebiet konfrontiert war, übernahm die militärische Abwehr Material zur Feindaufklärung, die Dienststelle Chef der Heeresarchive militärisch relevante Archive, die Dienststelle Chef der Heeresbibliotheken relevante Bibliotheken und die Dienststelle Chef der Heeresmuseen Beutegut und Trophäen. Hermann Lorey wurde von Adolf Hitler persönlich als Sonderbeauftragter für die “Rückführung von in Frankreich befindlichen Kunstwerken und Kriegstrophäen” ausgewählt. Mit diesem Sonderauftrag, der ihm brieflich vom Führerhauptquartier mit Schreiben des Generaloberst [[Wilhelm Keitel|Keitel]] vom 24. Juni 1940 mitgeteilt wurde,<ref>{{Literatur |Autor=Günther Haase |Titel=Kunstraub und Kunstschutz |TitelErg=Eine Dokumentation |Band=1 |Auflage=2 |Verlag=Books on Demand |Datum=2008 |ISBN=978-3-8334-8975-4 |Seiten=198 |Online={{Google Buch | BuchID = CJJ8tb4IY6cC&pg=PA198}} |Abruf=2021-12-16}}</ref> sollte er die sogenannte Beutekunst deutscher Provenienz aus der Zeit der Freiheitskriege über 1914/1918 bis zur jüngsten Zeit wieder ins Reich zurückführen. Darunter wurden auch solche Kunstwerke subsumiert, die gemäß [[Friedensvertrag von Versailles|Versailler Vertrag]] vom Deutschen Reich übergeben worden waren. Weiterhin sicherte Adolf Hitler Hermann Lorey zu, die zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Geldmittel in weitestem Maße über den Reichsminister [[Hans Heinrich Lammers]] zur Verfügung zu stellen. Der deutsche Militärbefehlshaber Paris General der Artillerie [[Alfred von Vollard-Bockelberg]] wurde über diesen Sachverhalt informiert. Zum verantwortlichen Kunstschützer für das besetzte Frankreich war bereits seit Mai 1940 der Kunsthistoriker und Kurator der [[Rheinprovinz]] [[Franz Wolff-Metternich zur Gracht|Franz Graf Wolff-Metternich zur Gracht]] bestellt, der direkt dem Generalquartiermeister beim OKH unterstellt war, dieses Amt bis Juli 1942 ausübte und dessen Stellvertreter [[Bernhard von Tieschowitz]] (1902–1968) anschließend die Nachfolge übernahm. Auch wenn es vielfälte Berührungspunkte diverser Organisationen und Einzelpersonen mit Hermann Lorey gegeben haben muß, konnte darüber bisher nur sehr wenig ermittelt werden. Hermann Lorey hat sich bei der Ausführung der ihm erteilten Sonderaufträge scheinbar durchgängig an den Grundsätzlichen Befehl Adolf Hitlers zur Geheimhaltung vom 11. Januar 1940 gehalten, weshalb zu seinen Sonderaufträgen im Lauf der Zeit nur in sehr geringem Umfang Detailinformationen bekannt wurden.<ref>”Der Führer und Oberster Befehlshaber &nbsp; Berlin, den 11. Januar 1940”
<br> ”der Wehrmacht”
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