Form
← Nächstältere Version | Version vom 13. November 2021, 19:20 Uhr | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Staatslastig|DE}}
|
{{Staatslastig|DE}}
|
||
”’Amtsträger”’ bezeichnet in Deutschland einerseits Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen [[Amtsverhältnis]] stehen (z. B. [[Verfassungsorgan]]e und deren Mitglieder). Andererseits steht der Begriff für Personen, für die besondere [[Strafrecht|straf-]] und [[Staatshaftungsrecht (Deutschland)|haftungsrechtliche]] Regelungen gelten. Der Begriff kam in der [[Zeit des Nationalsozialismus]] auf, wo „Amtsträger“ den engeren [[Beamter (Deutschland)|Beamtenbegriff]] überwinden sollte. Verwendet wurde der Begriff
|
”’Amtsträger”’ bezeichnet in Deutschland einerseits Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen [[Amtsverhältnis]] stehen (z. B. [[Verfassungsorgan]]e und deren Mitglieder). Andererseits steht der Begriff für Personen, für die besondere [[Strafrecht|straf-]] und [[Staatshaftungsrecht (Deutschland)|haftungsrechtliche]] Regelungen gelten. Der Begriff kam in der [[Zeit des Nationalsozialismus]] auf, wo „Amtsträger“ den engeren [[Beamter (Deutschland)|Beamtenbegriff]] überwinden sollte. Verwendet wurde der Begriff „Amtsträger“ in jener Zeit für alle [[Funktionär]]e der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]], deren Gliederungen und angeschlossenen Verbände.<ref>Cornelia Schmitz-Berning:” Vokabular des Nationalsozialismus.” Berlin 2000, S. 29.</ref> Dazu gehörten unter anderem die [[Politischer Leiter|Politischen Leiter]], die in den Anfangsjahren der Partei zunächst als „Amtswalter“ bezeichnet wurden. Der Inhalt des Begriffs wird heute in [[Deutschland]] in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich definiert.
|
||
Erheblich ist nicht, ob die Tätigkeit im [[Hauptamt]] oder [[Ehrenamt|ehrenamtlich]] geschieht. Auch [[Referendar]]e, Personen in der [[Probezeit]] oder [[Auszubildende]] können unter Umständen Amtsträgerstatus innehaben.
|
Erheblich ist nicht, ob die Tätigkeit im [[Hauptamt]] oder [[Ehrenamt|ehrenamtlich]] geschieht. Auch [[Referendar]]e, Personen in der [[Probezeit]] oder [[Auszubildende]] können unter Umständen Amtsträgerstatus innehaben.
|